zum Beispiel mit
FSK-FREIGABEN (3)
der Filme müssen immer beachtet werden | einzige Ausnahme: Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung von PP (1) Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren besuchen | Filme ohne FSK-Kennzeichung sind unabhängig von ihrem Inhalt oder ihrer Machart erst ab 18 Jahren freigegeben
KINDER BIS 5 JAHRE
dürfen öffentliche Kinovorstellungen prinzipiell nur in Begleitung von PP (1) oder EP (2) besuchen
KINDER von 6 BIS 13 JAHREN
dürfen öffentliche Kinovorstellungen ab 20:00 Uhr nur in Begleitung von PP (1) oder EP (2) besuchen
(1) PP = Personensorgeberechtigte Personen sind Personen, denen nach dem BGB die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies nur die Eltern.
(2) EP = Erziehungsbeauftragte Personen sind Personen, die über 18 Jahre alt sind und aufgrund einer Vereinbarung mit PP Erziehungsaufgaben wahrnehmen oder die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreuen
(3) FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage der
§§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Veranstalter, die fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes verstoßen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.