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JUGENDSCHUTZ BITTE IMMER BEACHTEN

FSK-FREIGABEN (1) der Filme müssen immer beachtet werden.
Einzige Ausnahme: Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung von PP (2) oder EP (3) Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren besuchen ("parental guided").

KINDER UND JUGENDLICHE UNTER 16 JAHREN
dürfen öffentliche Vorstellungen des Kinos auf der Burg prinzipiell nur in Begleitung von PP (2) oder EP (3) besuchen, da diese bis 24:00 Uhr dauern.

(1)  FSK-Freigaben erfolgen auf der Grundlage der §§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Veranstalter, die fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes verstoßen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

DESKRIPTOREN: Die FSK veröffentlicht pro Film ein bis drei sogenannte Deskriptoren, um Familien eine bessere Orientierung bei der Medienauswahl zu bieten und die Gründe für FSK-Freigaben transparenter zu machen. Dies gilt nicht für Filme mit einer Alterfreigabe ab 0 Jahren.

(2)  PP = Personensorgeberechtigte Personen sind Personen, denen nach dem BGB die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies nur die Eltern.

(3)  EP = Erziehungsbeauftragte Personen sind Personen, die über 18 Jahre alt sind und aufgrund einer Vereinbarung mit PP Erziehungsaufgaben wahrnehmen. Sie müsssen eine – von einem Elternteil – unterschriebene, schriftliche Bestätigung vorweisen. Diese muss folgende Informationen beinhalten: die erziehungsbeauftragte Person und das Kind müssen namentlich genannt  sowie  Ort und Datum der Beauftragung angegeben werden. (VORLAGE ALS PDF). EP sind auch Personen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreuen.